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Aktuelles

Trauungen und Beerdigungen bis zum 19. April

Für die Gemeinde Alfter gelten zunächst folgende Regeln.

  1.  Bei Amtshandlung gilt eine Höchstgrenze von 10 Personen,
  2.  Beerdigungen sind nur noch am offenen Grab gestattet, nicht mehr in einer Trauerhalle oder Kirche oder Räumlichkeiten von Bestattern.
  3.  Alle Kontaktpersonen sind vorab zu befragen, ob sie aus einem Risikogebiet kommen. Welche das sind, kann man auf der Seite des RKI erfahren. -
  4. Alle Teilnehmenden müssen ihre Anwesenheit mit Adresse und Telefonnummer (am besten mobil) dokumentieren. 
  5. Bei den Feiern ist ein Abstand zwischen den Personen von 2m unbedingt einzuhalten

    Quelle: Seite der https://www.kottenforstgemeinde.de/